Stellungnahme des NABU Rheinland-Pfalz - hier NABU Bad Marienberg - zur 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bad Marienberg - Teilplanung Windenergie aus dem Jahr 2014


 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen zur 5. Fortschreibung  des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bad Marienberg, in der die Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergie dargelegt wird.

 

Namens und im Auftrag des NABU Rheinland-Pfalz nehmen wir zur oben genannten Planung wie folgt Stellung:

 

Wir stimmen der Konzentration der geplanten Windenergieanlagen (WEA) auf wenige Flächen in der Verbandsgemeinde zu. Ausdrücklich begrüßen wir den Verzicht auf das Teilgebiet 4 in der Gemarkung Hof wegen der Nähe zu den Horsten von Rotmilan und Schwarzstorch. Wir würden eine Aussage zur Endgültigkeit dieser Entscheidung befürworten, da im Umweltbericht nur von einer Zurückstellung dieser Fläche die Rede ist.

 

Zitat Umweltbericht zur 5. Fortschreibung:

 

„Die Entwicklung der Potenzialfläche 4 für die Windenergienutzung beeinträchtigt evtl. ein NATURA 2000-Gebiet und kann zum Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen führen. Bedingt durch einen nahe gelegenen Schwarzstorch- und Rotmilanhorst ist etwa ein Drittel der Fläche (Nordteil) von Windenergienutzung auszuschließen (Tabuzone). Für den Rest ist durch eine Aktionsraumanalyse zu prüfen, ob Rotmilane oder Schwarzstörche über dem Wald regelmäßig an- oder abfliegen und somit die Errichtung von Windenergieanlagen ebenfalls beeinträchtigen können. … Aufgrund dieser Ergebnisse wird die Fläche 4 zurückgestellt.“

 

Hierzu ist anzumerken, dass Schwarzstörche regelmäßige Nahrungsflüge aus ihrem Brutrevier im Truppenübungsgelände zur Schwarzen Nister im Naturschutzgebiet Bacher Lay zwischen Nisterau und Bad Marienberg unternehmen. Sie wurden in den vergangenen Jahren in den Sommermonaten beinah täglich in den Morgen- und frühen Abendstunden beobachtet. Angeflogen sind sie dabei immer aus Richtung des Truppenübungsplatzes, bzw. in dessen Richtung abgeflogen. Die in der ursprünglichen Planung für das Gebiet 4 vorgesehenen drei 7,5 MW-Anlagen mit einer Nabenhöhe von 139 m und einem Rotordurchmesser von 127 m hätten einen beträchtlichen Teil des Durchfluggebietes versperrt bzw. beeinträchtigt.

 

Zur allgemeinen Planung der Anlagen und deren Umweltverträglichkeit haben wir folgende Anmerkung zu machen:

Windkraftanlagen sind heute moderne Industrieanlagen, die erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben können. Dies muss in jedem Fall in einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgeprüft werden. Moderne Windkraftanlagen haben aufgrund ihrer Höhe von rund 200 m weitreichende Auswirkungen. Nicht nur, dass sie weithin, je nach Standort auch über Verbandsgemeinde-, Kreis- oder sogar Landesgrenzen hinaus, sichtbar sind, es sind auch erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten. Fledermaus- und Vogelschlag sind bekannte Phänomene an Windkraftanlagen, deren Auswirkungen auf lokale Populationen beim aktuellen Stand des Wissens kaum abschätzbar sind. Auch sind die betriebsbedingten Auswirkungen auf streng geschützte Tierarten (Wildkatze, Fledermäuse und viele Vogelarten) bis heute nicht untersucht.

Bei Waldstandorten werden durch Rodungen nachhaltig Biotope zerstört, da Ausgleichsmaßnahmen, wie Aufforstungen, erst Jahrzehnte später greifen.

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, Standorte sehr genau auf Ihre Umweltverträglichkeit hin zu prüfen, da die Auswirkungen bei ungenügender Risikobewertung mitunter sehr weitreichend für bedrohte Tierarten und auch nicht ohne weiteres reversibel sind. Dies macht eine Umweltverträglichkeitsprüfung für Windkraftanlagen in jedem Fall unverzichtbar.

 

Dies ist auch besonders im Hinblick auf die im Umweltbericht und im Fachbeitrag Artenschutz (Vögel und Fledermäuse) festgestellte Tatsache von Bedeutung, nach der die Horste der windkraftsensiblen Arten Rotmilan und Schwarzstorch, die in relevanter Entfernung zu den Vorranggebieten für WEA liegen, einer gewissen Variabilität unterworfen sind, was den genauen Standort betrifft. Beide Arten zeigten in der Vergangenheit eine markante Flexibilität bei der Wahl der Niststandorte. So ist erst bei der genauen Festlegung der WEA-Standorte durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung jedes einzelnen Standortes die Beziehung zu umliegenden Horsten der beiden Arten zu ermitteln. Gleiches gilt im Übrigen für andere sensible Arten, die bei den bisherigen Untersuchungen übersehen wurden. Auch für Fledermäuse, besonders für ziehende Arten und für solche, die Wochenstuben in Wäldern anlegen, ist eine UVP jedes Standortes mit ausgiebigen Detektoruntersuchungen durchzuführen.

 

 

Zu den einzelnen Flächen:

 

Für die Konzentrationsfläche 1 halten wir besonders im Bereich der Kleinen Nister eine ausgiebigere Untersuchung für notwendig, um regelmäßige Besuche durch den Schwarzstorch zur Nahrungsaufnahme erfassen zu können.

Das mit Altholz bestandene Teilgebiet 1-06 der Fläche 1 (Fachbeitrag Artenschutz, Seite 32), in dem sich viele Bruthöhlen befinden, sollte frei bleiben von WEA.

 

 

Für die Konzentrationsfläche 2 (Südöstlich Langenbach b. Kirburg) stellen wir massive Widersprüche fest zu den Untersuchungen, die dem Fachbeitrag Artenschutz zugrunde liegen. Dort lautet es wie folgt:

 

 

„Bei Teilfläche 2 reichen jeweils 1000 m-weite Schutzabstände von einem Rotmilanhorst sowie von einem Brutvorkommen Haselhuhn bis an die Westgrenze des Truppenübungsplatzes (TÜP), aber nicht noch weiter westlich darüber hinaus (s. Karte 11). Schon vor der Grenze des TÜP verläuft eine große Stromtrasse, die faktisch eine Barriere darstellt für regelmäßige Überflüge vieler Vogelarten aus dem Militärgelände in die westlich außerhalb angrenzenden Waldflächen. Auch optisch sind die Strommasten beim Blick aus dem TÜP heraus eine vorgelagerte Störung. Somit ist die Errichtung von Windenergieanlagen westlich der TÜP-Grenze nicht als Beeinträchtigung zu werten. Bisherige Flugbeobachtungen von Rotmilanen im Umfeld weisen auch nicht auf eine regelmäßige Nutzung der hier betroffenen Waldflächen hin.“

 

Weiter heißt es:

 

„(2) Südöstlich Langenbach

Bei der Potenzialfläche 2 handelt es sich um eine Waldfläche mit überwiegender Bestockung aus Nadelbäumen. Nur außerhalb vom Nordrand, südlich von Langenbach ist ein kleiner Teilbereich mit höhlenreichem Laubwald bestockt. Die Kleine Nister durchfließt den östlichen Teil dieser Fläche. Sie ist Bestandteil des FFH-Gebietes 5212-303, weist aber keine windkraftsensiblen Zielarten auf. An das FFH-Gebiet 5314-304 sowie das in diesem Bereich deckungsgleiche VSG 5312-401 grenzt diese Potenzialfläche an. Beeinträchtigungen zu Kernflächen innerhalb des Truppenübungsplatzes Daaden können aber ausgeschlossen werden, da eine große Stromleitungstrasse bereits östlich der Schutzgebiets-grenze verläuft, die für störungs- und kollisionsgefährdete Arten eine Barriere und Sichtblockade darstellt.

Die geschlossene Waldfläche und die oben erwähnte Stromleitungstrasse dürften aber ein regelmäßiges Einfliegen in die Windenergiepotenzialfläche verhindern. Ein Vorbeiflug des Schwarzstorches wurde im letzten Jahr beobachtet, weist aufgrund der Flugrichtung quer zur Kleinen Nister aber nicht auf eine regelmäßige Nahrungssuche in diesem Bereich hin.“

 

Und weiter:

 

Die Entwicklung der Potenzialfläche 2 für die Windenergienutzung beeinträchtigt keine NATURA 2000-Gebiete und führt nicht zwangsläufig zum Eintreten von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen. Bedingt durch einen nahe gelegenen Rotmilanhorst ist aber ggf. durch eine Aktionsraumanalyse zu prüfen, ob Rotmilane über dem Wald an- oder abfliegen und somit die Errichtung von Windenergieanlagen beeinträchtigen können. Auch das evtl. gelegentliche Vorkommen von Schwarzstörchen ist bei der Brutvogelkartierung zu überprüfen. Es befinden sich innerhalb dieser Fläche keine kartierten Höhlenbaumbereiche mit nennenswertem Quartierpotenzial für waldbewohnende Fledermäuse. Die hohe Raumnutzungsintensität durch baumbewohnende und u.a. auch kollisionsgefährdete Arten ist bei der Planung aber zu berücksichtigen (Kompensationsbedarf), stellt aber kein Ausschlusskriterium für eine Nutzung durch Windenergieanlagen dar.“

 

 

Zahlreiche Beobachtungen in den vergangenen Jahren ergaben dagegen folgendes Bild:

 

Der Schwarzstorch ist regelmäßiger Jagdgast im Bereich der Kleinen Nister zwischen Langenbacher Mühle und Hohensayn.

Er wurde von Jan und Michael Kiehne jagend in der Nister beobachtet am 02. April 2011 gegen 16:00 Uhr, weiterhin am 29. April 2012 gegen 15:30 Uhr von der Familie Kiehne.

Im den Jahren 2009 und 2010 gab es mehrere Beobachtungen an gleicher Stelle, genaue Daten dazu fehlen allerdings.

Die Abflüge, sofern zu beobachten, erfolgten jedes Mal in Richtung Truppenübungsgelände.

Eine längerfristige Untersuchung würde mit Sicherheit ein regelmäßiges Aufsuchen dieses Flußabschnittes durch den Schwarzstorch ergeben. Wir halten eine solche Untersuchung für unbedingt erforderlich.

Somit ist die These widerlegt, dass die o.g. Stromleitungstrasse eine signifikante Barriere darstellt. Zumindest gilt dies nicht für den Schwarzstorch. Die für den Bereich nordöstlich dieses Abschnittes der Kleinen Nister geplanten WEA wären ein massives Hindernis für den Schwarzstorch beim Kreisen über dem Nahrungsgebiet und beim Zurücklegen der Strecke zwischen Brut- und Jagdgebiet.

 

Als weiteren Grund für eine kritische Prüfung der Vorrangfläche 2, „Südöstlich Langenbach“, führen wir die Sichtung einer Wildkatze im Rahmen der Untersuchungen zum Fachbeitrag Artenschutz an. Laut Aussagen von P. Schiefenhövel, Naturschutzreferent der Masgeik-Stiftung in Molsberg und langjährig tätig im Wildkatzenmonitoring im geografischen Westerwald, ist es möglich, dass es momentan zur Verschmelzung zweier Wildkatzenpopulationen im Bereich der VG Bad Marienberg kommt, also ein Korridor zum Genaustausch dieser Tiere durch die VG verläuft. Mehrere Nachweise nähren diese Vermutung. Da nicht bekannt ist, wie sensibel Wildkatzen auf WEAs in ihren Revieren reagieren, ist hier besondere Vorsicht geboten.

Die angeführten Gründe zusammenfassend wäre aus unserer Sicht ein Komplettverzicht auf diese Fläche für WEA sinnvoll, auch wegen der Nähe zum zukünftigen Nationalen Naturerbe als Nachfolge des Truppenübungsplatzes.

Ein weiteres Kriterium gegen die Anlagen dort ist ihre relative Tallage und die erwartete Stromausbeute hart an der unteren Grenze der Wirtschaftlichkeit (Siehe Begründung / Umweltbericht Seite 40 und 41).

 

Für die Vorrangfläche 3 halten wir einen Verzicht auf eine Windkraftanlage auf der Bölsberger Viehweide für sinnvoll, da diese ein besonderes Kleinod als extensiv genutzte Waldweide darstellt. Ohne auf eine genauere Untersuchung der dortigen Artenvorkommen zurückgreifen zu können, möchten wir auf den besonderen Landschaftscharakter dieser Weide hinweisen mit reichhaltig strukturierten Randbereichen und typischen Einzelbüschen.

In den Waldflächen sind genaue Kartierungen der Fledermausvorkommen notwendig, da diese die Planungen im Einzelnen stark beeinflussen können. So müssen Höhlenbäume mit Fledermausvorkommen dringend erhalten bleiben. Auch sollte Hinweisen zum Vorkommen von Fledermäusen in alten Stollensystemen nachgegangen werden.

 

Bedrohung sogenannter „Allerweltsarten“:

Das Gutachten der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland definiert windkraftempfindliche Brutvogelarten in Rheinland-Pfalz und legt fest, dass diese besonders berücksichtigt werden müssen. Außer Acht gelassen werden hierbei jedoch häufige Arten wie Mäusebussard und Feldlerche. Beide Arten treten sehr häufig als Schlagopfer auf, werden bei der Bewertung von Standorten aber vernachlässigt. Auch wenn die Arten in Deutschland als häufig gelten, sind sie dennoch nach § 44 BNatSchG besonders geschützt. Da das Tötungsrisiko durch Windenergieanlagen für diese Arten mitunter signifikant erhöht wird, muss im Zweifel zumindest eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Hierzu ist eine Alternativenprüfung von Standorten zwingend erforderlich.

 

Ausgleichsmaßnahmen:

Beim Thema Ausgleichsmaßnahmen möchten wir den Vorschlag machen, neben waldspezifischen Maßnahmen auch eine Wiedervernässung ehemaliger Feuchtwiesen in Betracht zu ziehen. Der massive Rückgang von Bekassine und der eventuelle Totalverlust des Kiebitzes als Brutvogel im Westerwald geben derartigen Maßnahmen eine besondere Bedeutung und Dringlichkeit. Darüber hinaus wäre es wünschenswert, dieser ehemals charakteristischen Landschaftsform mit ihrer typischen Flora und Fauna wieder mehr Raum zu geben.

 

Fledermäuse:

Bezüglich der detektierten ziehenden Fledermäuse (Großer Abendsegler und Zwergfledermaus über der Marienberger Höhe) halten wir die an anderen Orten praktizierte Abschaltung nach festgelegten Algorithmen bei entsprechenden Witterungsverhältnissen (Windstärke < 6 m/s, Temperatur > 10 Grad, besser 8 Grad) zur Zugzeit für zwingend erforderlich, gepaart mit einer dauerhaften Detektierung in Nabenhöhe, um § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungs- und Verletzungsverbot) zu erfüllen. Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass die Abschaltungen die Schlagopferzahlen unter den Fledermäusen reduzieren. (Brinkmann, R., O. Behr, I. Niermann & M. Reich (Hrsg.) (2011). Entwicklung von Methoden 

zur Untersuchung und Reduktion des  Kollisionsrisikos  von  Fledermäusen  an  OnshoreWindenergieanlagen. –Umwelt und Raum Bd. 4, 457 S., Cuvillier Verlag, Göttingen). 

 

Untersuchungen zur Wochenstubenzeit müssen zeigen, ob auch im Sommer Abschaltungen notwendig sind.

 

Vogelzug:

  

Abschließend möchten wir noch auf ein spezifisches Problem der Hochlagen des Westerwaldes hinweisen. In den Zeiträumen Ende Februar bis Mitte März und Mitte Oktober bis Anfang November kummuliert bei uns der Kranichzug mit bis zu mehreren Zehntausend Tieren, die in dieser Zeit das Gebiet überfliegen. Michael Kiehne, 25 Jahre als Wetterbeobachter der Wetterwarte Bad Marienberg tätig und in diesem Rahmen auch dienstlich mit der Beobachtung des Vogelzuges betraut, stellte dabei immer wieder fest, dass bei widrigen Bedingungen mit niedriger oder aufliegender Bewölkung bzw. Nebel, die sowohl für die entsprechenden Zeiten als auch für die Hochlagen des Westerwaldes typisch sind, größere Trupps von Kranichen orientierungslos in geringer Höhe umherflogen.

Mehrmals waren sie zur Landung gezwungen und konnten den Zug erst bei Besserung der Bedingungen fortsetzen. Dass sie hierbei einer besonderen Gefährdung durch Hindernisse unterliegen, wird niemand bestreiten. Dies gilt somit auch für Windkraftanlagen.

 

Wir regen hier an, über eine Sicherheitsabschaltung der WEA an Tagen mit massiver Zugaktivität von Kranichen und gleichzeitigen widrigen Wetterbedingungen nachzudenken. Dies kommt nur an wenigen Tagen vor und auch nicht in jedem Jahr, und es wäre in Zeiten moderner Kommunikation zwischen Betreibern und Vogelzugmonitoring kein Problem. Die Daten der Wetterstation Bad Marienberg in unmittelbarer Nähe könnten ebenfalls Verwendung finden.

 

Zusammenfassend stimmen wir der Planung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bis auf die oben genannten Punkte zu. Bei diesen halten wir die Planung aus naturschutzfachlicher Sicht für unzureichend in Bezug auf die Nahrungsbiotope des Schwarzstorches und seiner Gefährdung beim Aufsuchen dieser Gebiete. Aufgrund der aufgeführten Gründe halten wir einen Verzicht auf die Vorrangfläche 2 für geboten.

 

Zu anderen windkraftsensiblen Vogelarten wünschen wir uns weitergehende Untersuchungen, besonders auch für Zugvogelarten.

 

Den Fledermauszug betreffend halten wir intensive Untersuchungen bei Festlegung der genauen Standorte für unabdingbar, ebenso die Abschaltung der Anlagen bei signifikanten Fledermausvorkommen mit Wochenstuben.